Prostitution in der Landeshauptstadt Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution: Anklage gegen Bulgaren
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Wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen 31 Jahre alten Mann und zwei Frauen im Alter von 41 und 25 Jahren Anklage erhoben. Das Landgericht Dresden muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Liebesbeziehung vorgespielt
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wird den Beschuldigten vorgeworfen, seit 2016 in Bulgarien Mädchen und junge Frauen unter Vortäuschung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt haben. Sie sollen den jungen Frauen eine Liebesbeziehung vorgespielt und sie unter Ausnutzung ihres Vertrauens - mit der sogenannten "Loverboy-Methode" - für eine "Tätigkeit im Ausland" angeworben haben. Dabei versprachen sie auch, lediglich als Begleitdame tätig zu werden. Die jungen Frauen sind laut Staatsanwaltschaft auch mit Zwang nach Deutschland gebracht worden.
Mit Gewalt zur Ausübung in drei Dresdner Prostitutionsstätten gezwungen
Laut Staatsanwaltschaft haben die Beschuldigten die jungen Frauen mittels Drohungen und Gewalt zur Ausübung der Prostitution in drei Prostitutionsstätten in Dresden gezwungen. Sie sollen dabei bestimmt haben, wo und zu welchen Bedingungen die rekrutierten Prostituierten sexuelle Dienstleistungen zu erbringen hatten. Außerdem sollen sie festgelegt haben, welche Preise die Frauen von den jeweiligen Freiern zu verlangen haben, was sie davon an die Beschuldigten abführen mussten und wo und wie die Prostituierten untergebracht wurden. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigten den Umstand ausgenutzt haben, dass sie die jungen Frauen in ein völlig fremdes Land ohne Sprachkenntnisse, ohne Sozialkontakte und ohne Einkommen gebracht haben.
Mann befindet sich in Untersuchungshaft
Der 31-jährige Bulgare befindet sich den Angaben zufolge seit Oktober in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die Frauen sind unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden. Ein vierter Beschuldigter, ein 43-jähriger Mann, ist laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2019 in der Justizvollzugsanstalt lebensbedrohlich erkrankt und Anfang Januar verstorben.
Razzia im Oktober
Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Bundeskriminalamt zusammen mit der Staatsanwaltschaft und Polizei Dresden eine Razzia in drei Bordellen und zwei Bordell-Wohnungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang sind die vier Verdächtigen aus Bulgarien festgenommen worden. Die Ermittlungen seien nach Hinweisen der bulgarischen Ermittlungsbehörden eingeleitet worden, nachdem zwei ehemalige Zwangsprostituierte nach ihrer Rückkehr nach Bulgarien Anzeige erstattet hatten. Bei der Razzia im Oktober sind den Angaben zufolge 20 Prostituierte angetroffen wurden. Zudem seien 20.000 Euro Bargeld, Unterlagen und zahlreiche Datenträger sichergestellt worden.
800 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Sachsen registriert
In Sachsen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts derzeit etwa 800 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter offiziell registriert. Die Dunkelziffer der beschäftigten Frauen und Männer wird jedoch weitaus höher geschätzt. "Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst", erklärten die Statistiker. Bundesweit lag die Zahl der offiziell registrierten Prostituierten bei knapp 40.400. Davon hatten lediglich 19 Prozent von ihnen den Angaben zufolge eine deutsche Staatsangehörigkeit.
Anmeldepflicht für Bordelle und Prostituierte
Für Prostituierte besteht seit dem 1. Juli 2017 eine Anmeldepflicht. Auch entsprechende Bordelle, Kinos, Geschäfte und Vermieter benötigen nicht nur eine Betriebserlaubnis, sondern auch eine offizielle Gewerbeanmeldung, in dessen Rahmen sie den Bordellbetrieb regulär abrechnen müssen. Grundlage ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Nach den Corona-Verordnungen dürfen die Frauen und Männer ihre Dienste derzeit nicht anbieten.

Quelle: MDR/kt
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 31.07.2020 | ab 14:30 Uhr in den Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden