Allgemein gesagt: Bei den Kommunalwahlen werden die kommunalen Vertretungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten gewählt. Das bedeutet, dass Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister neu bestimmt werden. Wer bei den Kommunalwahlen gewählt wird, hat dieses Amt fünf Jahre lang inne. Erst dann stehen wieder Kommunalwahlen an.