#MDRklärt
Dann darf die Polizei auf Corona-Demos eingreifen
In vielen Städten in Sachsen-Anhalt kommen immer wieder Menschen zu Protesten gegen die Corona-Maßnahmen zusammen. Sie selbst bezeichnen dies als "Spaziergänge". Oft sind diese Aktionen aber unangemeldet. Bei den sogenannten "Spaziergängen" handelt es sich in der Regel um Demonstrationen. Und auf denen gilt das Versammlungsrecht. Laut Versammlungsgesetz liegt eine Versammlung dann vor, wenn sich mehrere Personen treffen, um gemeinschaftlich an der öffentlichen Meinungsbildung teilzuhaben, also um etwas zu erörtern oder kundzutun. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer wahrnehmbar einen Standpunkt einnehmen oder Stellung beziehen. Das passiert auch auf den Demos.